Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

DE
Sie haben Fragen? +49 176 7017 3756

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

der Fairway Golf Holiday

1.  Gegenstand der AVRB

  1. Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Fairway Golf Holiday, kurz FGH. Die FGH ist Veranstalterin von hochwertigen Golfreisen (Pauschalreisen). Sie kann aber auch als Vermittlerin von Leistungen anderer Anbieter auftreten.
  2. Vermittelt die FGH nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine, Hotelbuchung), gelten hinsichtlich der vermittelten Leistungen ausschließlich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter. FGH ist hinsichtlich der vermittelten Leistungen nicht Vertragspartei.

 

2.  Vertragsabschluss

  1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die FGH ein individuelles Reiseangebot. Das Reiseangebot der FGH ist unverbindlich, und es entstehen der FGH und dem Kunden daraus keinerlei Verpflichtungen. Die auf der Website der FGH sowie in Orts- und Hotelprospekten angegebenen Dienstleistungen und Preise (Richtpreise) stellen kein bindendes Angebot zum Vertragsabschluss dar.
  2. Mit der Reiseanmeldung/Buchung des Kunden erteilt der Kunde der FGH den verbindlichen Auftrag zur Buchung der gewünschten Pauschalreisearrangements bzw. der gewünschten Einzelleistung anderer Reiseveranstalter. Die Reiseanmeldung/Buchung des vom Kunden gewünschten Reisearrangements kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) erfolgen.
  3. Der Reisevertrag betr. einer Pauschalreise der FGH kommt zwischen der FGH und dem Kunden zustande, sobald die FGH dem Kunden die Reiseanmeldung/Buchung mit der elektronischen Buchungsbestätigung bestätigt.
  4. Bei von der FGH lediglich vermittelten Leistungen anderer Anbieter ist die FGH hinsichtlich der vermittelten Leistung nicht Vertragspartei. Der Reisevertrag betr. der vermittelten Leistung entsteht zwischen dem Kunden und dem anderen Anbieter. Es gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebestimmungen dieses Anbieters. Die FGH ist nur Vermittlerin. Nach erfolgreicher Vermittlung der gewünschten Leistung erfolgt eine elektronische Buchungsbestätigung.
  5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises). Die vertraglichen Vereinbarungen und diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.
  6. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Golfclubs) sind von der FGH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der FGH hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung der FGH stehen.

 

3.  Zusatzleistungen

  1. Flugempfehlungen / Flugbuchungen Es handelt sich bei den im Reiseangebot unter Zusatzleistungen angebotenen Flugoptionen um eine reine Empfehlung. Die FGH bietet den Service, den Flug für den Kunden und in seinem Namen bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu buchen und für diesen in Vorkasse zu treten. Die Flugleistung ist nicht Bestandteil der Pauschalreise. FGH ist lediglich Vermittlerin der Flugleistung und deshalb nicht Vertragspartei. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften. Im Reiseangebot aufgeführte Flugpreise, Flugzeiten sowie Verfügbarkeiten können sich jederzeit ändern. Im Falle einer gewünschten Flugbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 30,- € pro Person erhoben.
  2. Mietwagenempfehlungen Es handelt sich bei den unter Zusatzleistungen angebotenen Mietwagenoptionen um eine Empfehlung. Die Automiete ist nicht Bestandteil der Pauschalreise. Die FGH ist lediglich Vermittlerin des Automietvertrages und deshalb nicht Vertragspartei. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Autovermieters. Die aufgeführten Mietwagenpreise beinhalten: Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, unbegrenzte Kilometerleistung und die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Benzinkosten sowie Sonderleistungen wie Kindersitz/Navigator sind nicht inbegriffen.
  3. Greenfees und Startzeiten-Reservierung Im Rahmen der Serviceleistungen der FGH bietet die FGH dem Kunden die Reservierung seiner Wunsch-Startzeiten vor Reiseantritt an. Die gewünschten Startzeiten können von der FGH nicht garantiert werden. Sollten die Startzeiten nicht mehr wie vom Kunden gewünscht verfügbar sein, ist die FGH berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Kunden andere Startzeiten verbindlich für den Kunden zu reservieren. Es gelten die Handicap- Bestimmungen der örtlichen Golfclubs/Golfplätze. Zu beachten ist, dass vor Ort ein gültiger Nachweis über das aktuelle Handicap verlangt werden kann. Das Nichterbringen des entsprechenden Nachweises durch den Kunden/Spieler kann zum Platzverweis führen. Nicht in Anspruch genommene Greenfees (hierzu zählt auch wetterbedingter Ausfall) sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen. Die Kosten für Extras auf den Golfplätzen, wie z.B. Buggies, Trolleys, Leihschläger etc. sind in den Pauschalen der FGH nicht enthalten, und die Verfügbarkeit derselben hängt von der jeweiligen Kapazität und Auslastung des Golfplatzes ab.

 

4.  Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der vom Kunden zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus der Rechnung der FGH. Alle Preisangaben für Pauschalreisen der FGH verstehen sich in Euro und beinhalten die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze und Gebühren, sofern nicht anders aufgeführt.
  2. Die FGH übermittelt alle Reiseunterlagen (Voucher) inklusive der Rechnung und Zahlungsanweisung auf elektronischem Weg (E-Mail). Bei Buchung der Reise wird eine Anzahlung fällig bestehend aus 25% des Reisepreises und 100% des Flugpreises inkl. Servicegebühren, zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Reiseunterlagen bzw. gemäß dem auf der Rechnung fixierten Zahlungsdatum. Die verbleibende Restsumme des Gesamtreisepreises ist bis spätestens 45 Tage vor Reiseantritt zu entrichten bzw. gemäß dem auf der Rechnung fixierten Zahlungsdatum. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 45 Tage vor Reiseantritt) ist der Gesamtreisepreis bei Rechnungszustellung (per sofort) fällig. Abweichende Bestimmungen in den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen anderer Anbieter, für die von der FGH vermittelten Leistungen bleiben vorbehalten.
  3. Eventuell anfallende Gebühren für Überweisungen gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Bei Vermittlung von Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine, Hotelbuchung) kann die FGH eine Bearbeitungsgebühr verlangen (vgl. Ziffer 3.1).
  5. Für Zahlungen mit Kreditkarte erhebt die FGH einen Zuschlag in der Höhe von 2,25%.
  6. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt die FGH, die Reiseleistung zu verweigern und die Annullationskosten gemäß Ziffer 5. ff geltend zu machen.
  7. Es gibt Fälle, in welchen die in der Rechnung der FGH angegebenen Preise für Pauschalreisen aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel:
  • nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
  • Wechselkursänderungen
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
  • plausibel erklärbare Druckfehler


Falls die FGH die in der Rechnung angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird dem Kunden diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise und bei kurzfristigen Buchungen sofort bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so hat der Kunde das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der FGH kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird die FGH dem Kunden alle vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.

8. Bei von der FGH vermittelten Leistungen anderen Anbietern gelten für Preisänderungen ausschließlich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter.

 

5.  Rücktrittsbedingungen / Annullationskosten

  1. Bei Pauschalreisen der FGH kann der Kunde jederzeit vor Reisebeginn von der Reise (Pauschalreise der FGH zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der FGH auf schriftlichem Wege (per Telefax oder elektronischer Nachricht) zu erklären. Sollte der Kunde die Reise annullieren oder nicht antreten, ist die FGH berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen (ausnahmen unter Ziffer 5.1.1.). Diese Entschädigung (Annullationskosten) wird wie folgt pauschaliert:
    • bis 15 Tage vor Abreise: 25% des Gesamtpreises
    • 14 bis 2 Tage vor Abreise: 75% des Gesamtpreises
    • ab 1 Tag vor Abreise: 100% des Gesamtpreises
    • Ausnahmen Es gelten außerdem die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen für Reisen in Verbindung mit Hotels in Malediven, Mauritius, Seychellen, Südafrika und Thailand.
        • bis 60 Tage vor Abreise: 25% des Gesamtpreises
        • 59 bis 31 Tage vor Abreise: 75% des Gesamtpreises
        • 30 bis 0 Tage vor Abreise: 100% des Gesamtpreises

Die FGH empfiehlt, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Der Kunde kann diese bei Vertragsabschluss über das Service- Center der FGH abschließen oder diese selbst auf der Website der FGH unter "Reiseversicherungen" buchen.

2. Vermittelt die FGH lediglich Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine, Hotelbuchung), richten sich die Rücktrittsbedingungen/ Annullationskosten nach den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter. Flüge sind nicht stornierbar. Im Falle einer Stornierung der Reise (Pauschalreise der FGH) fallen die Kosten für die Flüge in voller Höhe an.

 

6.  Leistungsänderungen und Nichtdurchführung der Reise durch FGH

  1. Änderungen von im Pauschalreisevertrag festgelegten Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der FGH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
  2. Die FGH ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntniserhalt zu informieren.
  3. Im Falle der erheblichen Abweichung einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Recht innert 5 Tagen nach der Erklärung der FGH über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber schriftlich geltend zu machen.
  4. In seltenen Fällen ist die FGH gezwungen, das Reisearrangement aus Gründen der Sicherheit oder höherer Gewalt abzusagen. Hierzu zählen beispielsweise kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, verspätete Hoteleröffnungen. Die FGH ist diesfalls berechtigt, bei der Rückerstattung der Zahlungen des Kunden die von ihr bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die FGH ist in solchen Fällen bemüht aber nicht verpflichtet, den Kunden so rasch wie möglich zu informieren und eine Ersatzlösung anzubieten.
  5. Kann eine von der FGH vermittelte Leistung anderer Anbieter oder Einzelleistungen nicht entsprechend dem erteilten Auftrag durchgeführt werden, so ist die FGH berechtigt, die gewünschte Leistung zu ändern, sofern die Abweichung nicht erheblich und für den Kunden zumutbar ist. In Bezug auf Leistungsänderungen und Nichtdurchführung von der FGH vermittelten Leistungen anderer Anbieter gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter.

7.  Umbuchungen / Namensänderungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die FGH zuzüglich zu den anfallenden Kosten von Fluggesellschaften, Hotels und sonstigen Leistungsträgern eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- € pro Reiseteilnehmer erheben.

 

8.   Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Muss der Kunde seine Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen oder ändern, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

 

9.   Beanstandung während der Reise

  1. Ist es nicht möglich, eine Pauschalreise der FGH wie gebucht durchzuführen, so bemüht sich die FGH - ohne Übernahme einer Haftung - für das Gelingen um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
  2. Sollte der Kunde während der Pauschalreise der FGH Anlass zur Beanstandung haben, muss diese unverzüglich (innerhalb von maximal 24 Stunden) der FGH bekanntgegeben werden. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht außerdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Der Leistungsträger (z.B. Hotel, Golfclub, Mietwagenunternehmen, etc.) ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche anzuerkennen.
  3. Für Beanstandungen von der FGH vermittelten Leistungen anderer Anbieter gelten ausschließlich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter.

 

10.  Beanstandung während der Reise

  1. In Bezug auf Pauschalreisen haftet die FGH als Veranstalterin im Rahmen der Art. 14 ff. des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (PRG) für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen. Für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Pauschalreisevertrages entstehen, ist die Haftung der FGH auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt, sofern die FGH den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen. Die FGH empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Die FGH haftet dem Kunden nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Pauschalreisevertrages zurückzuführen ist:
    • auf Versäumnisse des Kunden,
    • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind,
    • auf höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Maßnahmen aller Art, oder
    • auf ein Ereignis, welches die FGH trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die FGH haftet sodann nicht für Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.

2. Vermittelt die FGH nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine, Hotelbuchung), so ist jegliche Haftung der FGH für die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Reisevertrages ausgeschlossen, sofern die FGH den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die FGH übernimmt keinerlei Haftung für die getätigte Flugbuchung und daraus resultierende Störungen. Hierzu zählen u.a. Störungen, die aus versäumter Flugzeitenrückbestätigung bei der Fluggesellschaft entstehen, aus fehlender Informationsbeschaffung für den Transport diversen Sportgepäcks der verschiedenen Fluggesellschaften, auf dem Flug verlustiges oder beschädigtes Reisegepäck, Flugverspätungen und Flugausfälle etc.

 

11.  Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Informationsbeschaffung über geltende Einreisebestimmungen der einzelnen Urlaubsländer eigenständig verantwortlich. Hierzu zählen eventuelle Pass- und Visavorschriften und notwendige Impfungen. Die FGH übernimmt keine Haftung für die Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebene Pass, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde allein verantwortlich.

 

12.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kunden und der FGH ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsstände ist Düsseldorf.

Wegberg, August 2020

Änderungen und Druckfehler vorbehalten

 

Copyright 2024. All Rights Reserved by Fairway Golf Holiday